Die Eichstelle BPE Prüf- und Eichtechnik GmbH (vorher Eichstelle GIA Austria GmbH) ist seit 2006 Ermächtigte Eichstelle.
Wir führen für unsere Kunden die Eichung von folgenden Messgeräten durch:
- Betriebsstoffmessanlagen MID und nationale Zulassung inkl. Temperaturmengen-Umwertung (dünnflüssige Mineralöle und gleichwertige Flüssigkeiten, AdBlue, Scheibenreinigungsflüssigkeiten)
- Reifendruckmessgeräte bis 16 bar
- Mopedbetankungsgeräte
Welche Messgeräte unterliegen der Eichpflicht?
Messgeräte, deren Richtigkeit durch ein rechtlich geschütztes Interesse gefordert wird, sind eichpflichtig. Wer ein eichpflichtiges Messgerät verwendet oder bereit hält, ist dafür verantwortlich, dass das Messgerät geeicht ist.
Bereitgehalten im Sinne dieses Bundesgesetzes ist ein Messgerät, wenn die äußeren Umstände erkennen lassen, dass es ohne besondere Vorbereitung in Gebrauch genommen werden kann. Ein Messgerät gilt nicht als bereitgehalten, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass es ausschließlich dekorativen oder musealen Zwecken dient.
Wir bieten Ihnen auch gerne die Verwaltung Ihrer Eichtermine an und erinnern Sie im Fälligkeitsjahr an die Eichung.
Nachdem innerhalb der Eichfrist (4 Jahre außer bei AdBlue und Heizöl) Mankos entstehen können, bieten wir Ihnen gerne eine Maßkontrolle Ihrer Säulen an. Sollten im Zuge der Maßkontrolle Abweichungen auftauchen, können wir eine Justage durchführen.